Grenzüberschreitendes Biosphärenreservat Prespa (Pont)
Eckdaten | |||
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Land/Region | Europa, Kaukasus, Zentralasien länderübergreifend, Ost- und Südosteuropa, Kaukasus, Zentralasien | ||
Ländereinordnung | Global/regional | ||
Summe |
5 000 000 €
(Zuschuss) |
davon „Klima“-Anteil | 5 000 000 € |
Finanziert über | BMZ | Finanzierungsinstrument | allgemeine FZ/TZ (bilateral) |
Jahr | 2016 | Projektzeitraum | k.A. |
Sektor | Cross-cutting | ||
Rio Marker Minderung | 1 | Rio Marker Anpassung | 1 |
Projektträger | KfW Entwicklungsbank, Frankfurt am Main | ||
Projektpartner | |||
Anrechnung auf |
X 0,7% - Ziel der Entwicklungszusammenarbeit O Fast-Start-Zusage 2010-2012 X Biodiversitätszusage 2009 O Beitrag zur l'Aquila Zusage für Ernährungssicherheit |
Der Träger des Projektes ist die Naturschutzstiftung "Prespa Ohrid Nature Trust" (PONT). Das Projektgebiet liegt in Albanien und Mazedonien und ist Teil des ökologisch besonders wertvollen Prespa-Ohrid-Sammelbeckens. Mithilfe der FZ-Mittel trägt PONT dazu bei, zugunsten der Natur und der Menschen in Albanien und Mazedonien die Biodiversität zu erhalten bzw. nachhaltig zu nutzen (FZ-Programmziel). In dem PONT als Finanzierungsinstrument genutzt wird, werden (a) die administrativen Einheiten ausgesuchter Naturschutzgebiete in Albanien und Mazedonien ihre Managementqualität verbessern sowie (b) Umweltakteure ihren Beitrag, der zum Erhalt bzw. zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen im Projektgebiet führt, verbessern (Modulziel). Die direkte Zielgruppe des Vorhabens besteht aus den Schutzgebietsadministrationen und weiteren im Umweltschutz arbeitenden Akteuren. Indirekt profitiert die Bevölkerung des Projektgebietes vom Vorhaben. Auf Grundlage einer Vorratsprüfung werden drei Finanzierungsbeiträge (Zuschüsse) an den PONT geleistet. Durch den ersten Beitrag (BMZ NR. 2014.3651.8) wird mit 6 Mio. EUR ein Ver-brauchsfonds für den PONT eingerichtet. Er soll bis 2030 verausgabt werde. Der zweite und dritte Beitrag (4,6 Mio. EUR, BMZ Nr. 2015.3654.9 und 5 Mio. EUR, BMZ Nr. 2016.3655.4) wird in das Stiftungskapital des PONT eingezahlt. Das Stiftungskapital muss dauerhaft erhalten wer-den, nur die Kapitalerträge sollen verausgabt werden. Die Mittel für die drei Phasen kommen aus Haushaltstitel 89601 (FZ mit Regionen).
zuletzt aktualisiert: 02.05.2019 | Edit