Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF V, Phase 1)
Eckdaten | |||
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Land/Region | Ukraine, Ost- und Südosteuropa, Kaukasus, Zentralasien | ||
Ländereinordnung | Lower Middle Income Country | ||
Summe |
9 000 000 €
(Zuschuss) |
davon „Klima“-Anteil | 4 500 000 € |
Finanziert über | BMZ | Finanzierungsinstrument | allgemeine FZ/TZ (bilateral) |
Jahr | 2014 | Projektzeitraum | k.A. |
Sektor | Minderung | ||
Rio Marker Minderung | 1 | Rio Marker Anpassung | 0 |
Projektträger | KfW Entwicklungsbank, Frankfurt am Main | ||
Projektpartner | UKRAINIAN SOCIAL INVESTMENT FUND | ||
Anrechnung auf |
X 0,7% - Ziel der Entwicklungszusammenarbeit O Fast-Start-Zusage 2010-2012 O Biodiversitätszusage 2009 O Beitrag zur l'Aquila Zusage für Ernährungssicherheit |
Ein Eilvorhaben gemäß Tz. 47 der FZ/TZ-Leitlinien, das ein flexibles Maßnahmenpaket zur Behebung kriegsbedingter Schäden an sozialer Infrastruktur in den Gebieten der ostukrainischen Oblaste Donetsk und Lugansk bereit stellen soll, die durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der ukrainischen Regierung und von Russland unterstützten bewaffneten Separatisten verursacht wurden. Die Umsetzung soll dem als Projektträger mehrerer vergleichbarer FZ-Programme bewährten ukrai-nischen Sozialinvestitionsfonds (USIF) übertragen werden. Das Programm kann nur auf Gebiete fokussieren, die unter der Kontrolle der ukrainischen Regierung stehen und in denen kei-ne Kampfhandlungen stattfinden. Darüber hinaus sollen Interventionen des Programmes auch in einzelnen Distrikten der angrenzenden Oblasti Charkiv, Dnipropetrowsk und Zaporyzhya möglich sein. Zielgruppe sind die Bewohner der genannten Gebiete. Um die vorrangige Berücksichtigung der unmittelbar geschädigten Gebiete in Donetsk und Lugansk trotz deren relativ geringen Größe sicherzustellen, sollen für diese eine Reihe von erleichternden Ausnahmeregeln und Begünstigungen bei Projektauswahl und -größe gelten. Die Gesamtkosten des Programms entsprechen den verfügbaren FZ-Zuschuss-Mitteln i.H.v. 9 Mio. EUR Der Bedarf an Mitteln zur Instandsetzung bzw. energieeffizienten Modernisierung von sozialer Infrastruktur in den genannten Programmgebieten liegt aber um ein Vielfaches über den von der Bundesregierung bereits zugesagten 9 Mio. EUR aus der VE 2014. Für den Fall dass - wie wir erwarten - in den kommenden Jahren weitere Mittel für diesen Zweck zugesagt werden können, legen wir daher hiermit eine Vorratsprüfung über weitere EUR 11 Mio. vor.
zuletzt aktualisiert: 23.02.2016 | Edit